Die Genossenschaft Kalkbreite
Die Genossenschaft Kalbreite ging aus dem Verein Kalkbreite hervor und wurde im Juni 2007 gegründet. Neben engagierten QuartierbewohnerInnen und potenziellen Mietern engagieren sich die beiden Genossenschaften Dreieck und Karthago in der neuen Genossenschaft.
Kurzer Rückblick:
Im Februar 2006 entwarfen rund 50 QuartierbewohnerInnen und Fachleute an einem öffentlichen Workshop Visionen für das Kalkbreite-Areal. Im Anschluss daran wurde der Verein Kalkbreite gegründet, der sein Ziel, die Übergabe des Areals an eine gemeinnützige Trägerschaft, innert eines halben Jahres erreichte: Ende 2006 konnten sich die Leute des Vereins bereits als Genossenschaft Kalkbreite in Gründung bei der Stadt Zürich um das Baurecht bewerben. Im Herbst 2007 wurde der Genossenschaft Kalkbreite das Baurecht zugesprochen.
Die Genossenschaft ist im Quartier breit abgestützt und zählt derzeit bereits über 270 Mitglieder (1.3.2010). Gemeinsam mit der Stadt Zürich, der VBZ und weiteren Partnern entwickelt sie das urbane Projekt Kalkbreite.
Identität: Werte und Ziele
Aufgrund der im Konzept beschriebenen Ziele bezüglich Nachhaltigkeit und Partizipation lassen sich gemeinsame Werte sowie ein Themenkatalog mit detaillierten Zielsetzungen ableiten. Sie sind im Dokument "Identität Kalkbreite" beschrieben.
Identitiät Genossenschaft Kalkbreite April 2008PDF
Statuten der Genossenschaft KalkbreitePDF
Zweck
Die Genossenschaft Kalkbreite bezweckt den Erwerb im Baurecht, die Bebauung und den Betrieb des Kalkbreite-Areals in Zürich-Aussersihl nach folgenden Grundsätzen:
- Erstellen und Vermieten von preiswertem Wohn- und Gewerberaum,
- Verbindung von Wohnen, Arbeiten und Kultur,
- Förderung sozialer Durchmischung und gemeinschaftlicher Einrichtungen.
Aus den allgemeinen Grundsätzen
- Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnstrebig.
- Die Bauten der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauernd zu entziehen.
- Die Genossenschaft baut, unterhält und bewirtschaftet ihre Gebäude nachhaltig.
- Mietraum und Zahl der Mieterinnen sollen in einem angemessenen
Verhältnis zueinander stehen.
- Die Genossenschaft regelt ihre
Vermietungsgrundsätze in einem Reglement.
- Die Mietzinsen sind
nach den Selbstkosten zu bemessen. Ein guter Unterhalt, genügend
Abschreibungen und Rücklagen sowie allfällige Solidaritätsbeiträge
müssen eingerechnet werden.
- Die Genossenschaft organisiert sich nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung und der MieterInnenmitsprache und schafft entsprechende Gremien.
Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person werden, die mindestens einen Anteilschein in der Höhe von CHF 1'000.– erwirbt sowie die Eintrittsgebühr von CHF 200.– entrichtet.
- Zum Mitgliederformular: Mitglied werden



