Bestimmungen zur Wohnungsvermietung

Die Wohnungen der Genossenschaft Kalkbreite werden ausschliesslich an Mitglieder vermietet. Die Bewerbung um eine Mitgliedschaft steht jeder natürlichen und juristischen Person frei (Mitglied werden). Die Generalversammlung legt ein Vermietungsreglement für die Wohnungen fest. Es regelt die Ziele und die Umsetzung der sozialen Durchmischung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Vermietungskommission, Belegung und Nutzung der Wohnungen sowie weitere Punkte.

Durchmischung

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Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, bei der Bewohnerschaft eine soziale Durchmischung zu erreichen, welche der sozialen Durchmischung der schweizerischen Bevölkerung entspricht. Zudem sollen Haushalte, die auf dem freien Wohnungsmarkt benachteiligt sind, in der Genossenschaft Kalkbreite besonders berücksichtigt werden.

  • Durchmischung nach Alter und Lebensphasen: Innerhalb der verschiedenen Wohnungstypen wird bei der Vermietung eine ausgewogene Altersdurchmischung angestrebt.
  • Durchmischung nach Einkommen: Die Wohnobjekte haben aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung unterschiedliche Quadratmeterpreise. Diese breite Mietzinsspanne ermöglicht eine soziale Durchmischung nach Einkommen. Zusätzlich hat der Wohn- und Gewerbebau Kalkbreite elf städtisch subventionierte Wohnungen.
  • Benachteiligte Haushalte fördern: Durch eine Partnerschaft mit der Stiftung Domicil werden fünf Wohnungen an Mieter*innen vermittelt, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind.

Die Vermietungskommission analysiert in regelmässigen Abständen die soziale Durchmischung der Bewohner*innen und vergleicht diese mit der sozialen Durchmischung der Schweiz. Sie berichtet an der Generalversammlung, über den Stand der Abweichung.

Download Vermietungsreglement (gültig ab 20.6.2018)

Min­dest­be­le­gung

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Die Genossenschaft Kalkbreite will die Ressource Raum schonen und ihre Liegenschaften so dicht wie möglich nutzen. Bei den Wohnungen gelten deshalb Mindestbelegungsvorschriften, die einen Wohnflächenverbrauch von durchschnittlich maximal 35 m² pro Person (inklusive Gemeinschaftsflächen) erlauben. Grundsätzlich muss die Anzahl Individualzimmer einer Wohnung der Anzahl Personen entsprechen, die in der Wohnung leben. Für Haushaltskonstellationen, bei denen der Wohnraum nur zu einer beschränkten Zeit voll genutzt wird, etwa Wochenaufenthalter*innen oder Patchworkfamilien, gilt der Anspruch von mindestens 50% Anwesenheit.

Ist die Anzahl Personen geringer als die Anzahl Individualzimmer, so ist die Wohnung unterbelegt. Bei Unterbelegung einer Wohnung muss ein einkommensabhängiger Mietzuschlag bezahlt werden. Nach spätestens zwei Jahren muss die unterbelegte Wohnung verlassen werden, auch wenn keine andere Wohnung in der Kalkbreite gefunden werden konnte.

Barrierefreiheit

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Die Siedlung Kalkbreite bietet mit sehr wenigen Ausnahmen barrierefreie Zugänge zu gemeinschaftlichen Aussen- und Innenräumen, zu Gewerberäumen und Wohnungen sowie zu Treppenhäusern, Liften und Gärten. Wohnungsintern entsprechen fast alle Zimmeranordnungen, Bäder und Küchen den Platzbedürfnissen von Rollstuhlfahrer*innen oder sind anpassbar. Nutzungsspezifische Anforderungen wie etwa die Höhe und Platzierung der Armaturen wurden auf Wunsch für die Erstmieter*innen individuell angepasst. Die Anforderungen unterschiedlicher Nutzer*innen führte in der Planung allerdings auch zu Zielkonflikten. Baulich hat die Genossenschaft versucht, sinnvolle Kompromisse zu finden, die möglichst vielen Menschen freien Zugang ermöglichen.

Haus­tie­re

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Das Halten von Haustieren ist in der Kalkbreite grundsätzlich erlaubt, jedoch kontingiert. Die detaillierten Bestimmungen sind im Haustierreglement festgehalten. Es können maximal vier Hunde und acht freilaufende Katzen bewilligt werden. Das Halten von Katzen und Hunden muss der Geschäftsstelle vorab gemeldet werden. Der Einbau von Katzentüren und Katzenleitern ist nicht erlaubt. Katzen müssen den Weg aus dem Treppenhaus zu den drei in den Aussenraum führenden Katzentüren selbständig finden.