Hallenwohnen

Mit dem Hallenwohnen wird eine Wohnform weiterentwickelt, die ursprünglich mit Zwischennutzungen und Besetzungen von ungenutzten Gewerberäumen begann und die wir im Zollhaus nun in den regulären Wohnungsbau integrieren.

Schon früh im Planungsprozess des Zollhauses wurde an der Idee des Hallenwohnens gefeilt und fantasiert – so trafen sich interessierte Hallenbewohner*innen an verschiedenen Workshops, um das Hallenwohnen im Selbstausbau zu erproben. Auf Plänen im Massstab 1:20 bastelten gemischte Gruppen erste Ausbauten.

Juli 2017: Kick-off Workshop zum Thema „Hallenwohnen im Zollhaus“

Ein überzeugendes Raum- und Nutzungskonzept, aber auch die langfristige Finanzierung und Organisation der zukünftigen Hallenbewohner*innen musste in den Bewerbungsdossiers dargelegt werden. Kurz: Wir hatten die bauliche und soziale Komplexität des Vorhabens unterschätzt; keines der 2017/2018 eingegangenen Hallenwohnprojekte war bewilligungsfähig. Die geltenden behördlichen Vorschriften liessen weder die gewünschten Verdichtungen noch die gewünschte Verschachtelung der Räume zu. Aus diesen Gründen kam es zu einer Neujustierung des Hallenwohnens im Sommer 2018.

Anstelle der ursprünglichen zwei XL-Hallen, plante die Genossenschaft nun acht kleinerer Einheiten und liess bewilligungspflichtige Komponenten des Ausbaus (Nasszellen, Küche, Lüftung sowie eine maximale Anzahl Zimmer und Zwischenwände) baurechtlich absegnen. Im zweiten Vermietungsprozess stand es den Bewerber*innen offen, sich auf mehrere Hallen gleichzeitig zu bewerben und dabei aus dem Maximum an bewilligten Zwischenwänden diejenigen auszuwählen, die ihren Wünschen entsprachen. Schlussendlich wurden je eine S-, M-, L- und eine XL-Halle bezogen und ausgebaut.

Plan Hallenwohnen (PDF)