Organigramm
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Sie steht allen Mitgliedern offen und wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Sie wählt die Gremien, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresbericht, befindet über neue Investitionen und Projekte und verabschiedet statuarische Änderungen.
Vorstand
Der Vorstand führt die Genossenschaft und definiert die strategische Ausrichtung. Er befasst sich mit strategischen Fragen, wie der Finanzierung von Bauprojekten sowie der Vernetzung gegen aussen. Der Vorstand hat ein waches Auge auf alle laufenden Geschäfte, die auf operativer Ebene umgesetzt werden. Er setzt Kommissionen ein und legt deren Aufgaben fest.
Geschäftsleitungskreis
Der Geschäftsleitungskreis (GLK) trägt die operative Verantwortung der Gesamtbetriebs. Mitglieder der Geschäftsleitung sind die jeweiligen Fachbereichsleiter*innen oder ein*e Delegierte*r aus jedem Fachbereich.




































