Die Genossenschaft Kalkbreite ist aufgrund des Baurechtsvertrags mit der Stadt Zürich auf dem Kalkbreiteareal der Kostenmiete verpflichtet. Beim Zollhaus wird dieselbe Mietzinsberechnungsformel angewandt. Wie diese Kostenmiete berechnet wird, hat die Stadt Zürich im Mietzinsreglement festgelegt.
Kostenmiete bedeutet einfach gesagt, dass die Mieteinnahmen genauso hoch sind, wie die anfallenden Ausgaben (Personalkosten, Kosten für Unterhalt und Betrieb der Liegenschaften, Zinsen für Hypotheken und andere Finanzierungskosten) und keine Gewinne über die Mietzinse erwirtschaftet werden.
Das Kostenmietmodell errechnet sich in der Stadt Zürich anhand der Formel:
Die Formel zur Berechnung der Kostenmiete basiert also auf vier bzw. fünf Faktoren, die sich unabhängig voneinander verändern können und jede dieser Veränderung kann eine Änderung der Kostenmiete zur Folge haben.
Die häufigste Änderung auf Seite der Kapitalkosten betrifft den hypothekarischen Referenzzinssatz. Verändert sich dieser, verändern sich auch unsere Mieten.
Auf Seite der Betriebskosten wird der Gebäudeversicherungswert mit einer im Mietzinsreglement festgelegten Betriebsquote multipliziert. Wenn der Gebäudeversicherungswert steigt (zum Beispiel nach einer Sanierung), steigen auch unsere Mieten.
Stadt und Kanton Zürich kontrollieren unsere Mietzinskalkulationen jährlich und stellen sicher, dass die Vorgaben zur Kostenmiete eingehalten werden.
