Hallenwohnen – Wie alles begann

12.12.2025

Im Zollhaus wurde das Hallenwohnen erstmals in den regulären Wohnungsbau integriert.

Kalkbreite
Zollhaus
Leepünt

Mit dem Hallenwohnen wurde eine Wohnform weiterentwickelt, die ursprünglich in Zwischennutzungen und Besetzungen von ungenutzten Gewerberäumen stattfand. Im Zollhaus wurde das Hallenwohnen erstmals in den regulären Wohnungsbau integriert.

Schon früh im Planungsprozess des Zollhauses wurde an der Idee des Hallenwohnens gefeilt und fantasiert – so trafen sich Interessierte und potenzielle Hallenbewohner*innen an verschiedenen Workshops, um das Hallenwohnen im Selbstausbau zu erproben und zu entwicklen.

Workshop Hallenwohnen im Zollhaus (2017)

Ein überzeugendes Raum- und Nutzungskonzept, aber auch die langfristige Finanzierung und Organisation der zukünftigen Hallenbewohner*innen musste in den Bewerbungsdossiers dargelegt werden. Die Erarbeitung der Konzepte hat von allen Gruppen viel Zeit und Herzblut erfordert. Die soziale und bauliche Komplexität des Vorhabens wurde allerseits unterschätzt.  

Und dann kam die grosse Ernüchterung: Keines der eingereichten Hallenwohnprojekte war bewilligungsfähig. Die geltenden behördlichen Vorschriften liessen weder die gewünschte Verdichtung noch die gewünschte Verschachtelung der Räume zu.

Daraufhin wurde das Konzept Hallenwohnen im Sommer 2018 überarbeitet. Statt der ursprünglich geplanten zwei grossen Hallen plante die Genossenschaft neu acht Hallen unterschiedlicher Grösse. Der bewilligungspflichtige Teil des Ausbaus wurde durch die Genossenschaft realisiert, d.h. alle Hallen wurden mit Nasszellen und Küchen geplant und für die maximale Zahl und Grösse abtrennbarer Zimmer und Zwischenwände eine Baubewilligung eingeholt. Auf dieser Ausgangslage, im sog. Edelrohbau, konnte die Hallenmieter*innen den Selbstausbau ohne weitere Bewilligungsverfahren nach ihren Vorstellungen realisieren.

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