21.03.2019Neue Mitglieder in der Solifondskommission

Am 13. März 2019 wurden zwei neue Mitglieder in die Solifondskommission gewählt, Beatrice Rinderknecht und Regina Bruttin. Somit besteht die Kommission ab sofort aus drei, statt wie bis anhin aus zwei Personen. Wir gratulieren und heissen die beiden Neumitglieder herzlich willkommen! 

Der Solidaritätsfond

Die Genossenschaft Kalkbreite strebt bei den Wohnungsmieter*innen eine ausgewogene soziale Durchmischung an. Um diese zu erreichen, pflegt die Genossenschaft einen Solidaritätsfonds. Dieser soll helfen, Mieter*innen in Notlagen und Haushalte mit einem stark belasteten Haushaltsbudget zu unterstützen.

Der Fonds speist sich aus den Solidaritätsbeiträgen aller Wohnungsmieter*innen, aus Unterbelegungszuschlägen gemäss Vermietungsreglement, aus freiwilligen Beiträgen und aus Spenden. Die Beiträge der Bewohner*innen an den Solidaritätsfond betragen pro Monat 25 Rappen pro Quadratmeter Wohnfläche; Mieter*innen von öffentlich subventionierten Wohnungen (Stadt und Kanton Zürich) leisten einen reduzierten Beitrag von 10 Rappen pro Quadratmeter und Monat. Die Beiträge werden zusammen mit dem Mietzins erhoben und sind im Mietvertrag ausgewiesen. Personen, die finanziell gut gestellt sind, werden dazu angehalten, zusätzlich freiwillige Solidaritätsbeiträge zu leisten.

Die Leistungen aus dem Solidaritätsfonds werden hauptsächlich zur finanziellen Entlastung einzelner Mieter*innen und Haushalte aufgewendet, die infolge Unfalls, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Scheidung oder anderen Umständen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Solifondskommission kann eine kurzfristige Reduktion des Mietzinses veranlassen oder aber Mietzinse bei Bedarf auf Dauer subventionieren, um einen sozialen Mietzinsausgleich zu erreichen.

Die Mitglieder der Solidaritätskommission werden vom Vorstand für zwei Jahre gewählt, wobei es keine Amtszeitbeschränkung gibt. Die Solidaritätskommission entscheidet im Rahmen der Reglemente und der vorhandenen Fondsmittel selbständig und unabhängig. Es gibt auch die Möglichkeit, den Solidaritätsfonds bei gegebenen Umständen auf befreundete Baugenossenschaften auszuweiten, sofern diese mit den Werten und Zielsetzungen der Genossenschaft Kalkbreite übereinstimmen.

Text: Aline Diggelmann