Generalversammlung, Plenum, Vorstand, Geschäftsstelle und Baukommission
Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. In ihr stimmen die anwesenden GenossenschafterInnen über wichtige Geschäfte der Genossenschaft ab. Sie findet einmal pro Jahr statt.
Plenum
In den Plenen werden alle wichtigen Beschlüsse, die es an der GV zu fällen gilt, vorgestellt und gemeinsam mit den GenossenschafterInnen diskutiert. Im Plenum werden keine Beschlüsse gefasst, sondern vorbereitet.
Der Vorstand
Als oberstes geschäftsleitendes Organ der Genossenschaft trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Strategie, die Leitung, die Aufsicht und die Kontrolle von Verwaltung und Arbeitsgruppen.
In der Aufbauphase der Genossenschaft übernehmen die Mitglieder des Vorstands einen Teil der operativen Arbeit durch die Leitung und/oder Mitarbeit in Fachstellen und Arbeitsgruppen, durch Konzept- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Vorstand entwickelt sich mittelfristig zu einem nur noch strategisch wirkenden Organ.
Aktuell gehören dem Vorstand 6 Personen an. Kontaktpersonen Vorstand
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle besteht aus drei Personen, welche verantwortlich sind für die:
- Sicherstellung der operativen Geschäftsführung der Genossenschaft
- Organisation und Koordination des Planungsprozesses
- Führung der finanziellen Geschäfte
- Marketing
- Sicherstellung Betrieb Rosengarten.
Baukommission
Die Baukommission vertritt die Genossenschaft als Bauherrin gegenüber der Stadt Zürich, den beauftragten Architekten, den Fachplanern sowie der VBZ.
Sie ist besetzt aus Mitgliedern des Vorstandes der Genossenschaft, Vertretern der beauftragten Architekten, Fachplanern sowie der Stadt Zürich.
Fachkommission Finanzen
Aufgabe der AG Finanzen ist der Aufbau sowie die Organisation und Betreuung des gesamten Finanzwesens der Genossenschaft Kalkbreite.



