Darlehen und Anteilkapitalerhöhung
Seit der Genehmigung des Baurechtsvertrags und des Gestaltungsplanes durch den Gemeinderat ist die Umsetzung des Projekts langfristig gesichert, sodass die Genossenschaft die zur Finanzierung notwendigen Mittel aufnehmen kann. Nebst Krediten von Finanzinstituten sind auch höhere Anteilsquoten und private Darlehen ein wichtiges Standbein der Finanzierung des Neubaus.
Für Beträge ab CHF 5'000 bis maximal CHF 100'000 besteht ab dem 15.5.2011 die Möglichkeit einer Einlage in unsere Depositenkasse.
Für Beträge ab CHF 100'000 prüfen wir gerne den Abschuss eines Darlehensvertrages (Muster Darlehensvertrag).
Für Erhöhungen von Anteilen an der Genossenschaft oder bei Interesse ein Darlehen von über CHF 100'000 finden, senden Sie uns bitte das Anmeldeformular per Post zu oder benutzen Sie folgendes Onlineformular:




